Notärztinnen und Notärzte

Bei den Rettungseinsätzen werden die Notärzte mit alle denkbaren Erkrankungen und Verletzungen, bei Patienten aller Altersklassen und Fachgebiete konfrontiert. Im bodengebundenen Rettungsdienst werden dabei mehr Patientinnen und Patienten mit Erkrankungen als mit Verletzungen behandelt. In der Luftrettung ist der Anteil verletzter und schwerstverletzter Patientinnen und Patienten höher als im bodengebundenen Rettungsdienst.

Um Notfallpatientinnen und -patienten optimal versorgen zu können, muss ein Notarzt über ein fundiertes klinisches Wissen verfügen. Verdachtsdiagnosen müssen ohne aufwendige apparative Hilfe gestellt werden können. Vor allem aber muss ein Notarzt in der Lage sein, auch unter schwierigsten äußeren Bedingungen eine Versorgung durchführen zu können. Maßnahmen zur Sicherung des Atemwegs, die Stabilisierung des Kreislaufs durch differenzierte medikamentöse- oder Infusionstherapie, die Anlage von peripheren, intraossären oder zentralen Zugängen zum Gefäßsystem, die Narkoseeinleitung und –führung, das Legen von Thoraxdrainagen, die Reposition und Schienung von Frakturen und Wiederbelebungsmaßnahmen müssen sicher beherrscht und korrekt durchgeführt werden können.

Voraussetzungen

Grundsätzlich sollen in Niedersachsen nur Ärztinnen und Ärzte eingesetzt werden, die über die Mindestqualifikation „Zusatzbezeichnung Notfallmedizin“ (entspricht der seit 2005 umbenannten Zusatzbezeichnung Rettungsmedizin) verfügen.

Die in Göttingen im Rettungsdienst eingesetzten Ärztinnen und Ärzte verfügen jedoch über eine darüber hinausgehende Ausbildung und Erfahrung. Vor dem Einsatz auf einem Notarztfahrzeug müssen sie im Universitätsklinikum Göttingen, als Haus der Maximalversorgung, mindestens zwei Jahre in der klinischen Anästhesie und mindestens ein Jahr auf der anästhesiologischen Intensivstation tätig gewesen sind.

Um auf dem Rettungshubschrauber eingesetzt werden zu dürfen, müssen sie außerdem bei mindestens 250 Notfällen im bodengebundenen Rettungsdienst zu Einsatz gekommen sein. Die Notärzte werden daher nicht nur im Bereich Anästhesiologie und Intensivmedizin, sondern gerade auch im Bereich Notfallmedizin umfassend aus- und weitergebildet.

Jacke einer Notärztin

Ausbildungszentrum

Als Ausbildungszentrum im Bereich Notfall- bzw. Rettungsmedizin sind 30 Notärzte der Klinik in diesem Bereich zur Weiterbildung ermächtigt. Die Weiterbildungsermächtigung kann ausgesprochen werden, wenn ein Notarzt seit mindestens einem Jahr die Zusatzbezeichnung Rettungsmedizin führt und eine Einsatzerfahrung von mehr als 100 Notarzteinsätze pro Jahr nachweisen kann.

Leitender Notarzt (m/w)

Kommt es zu einem größeren Schadensereignis mit mehreren oder gar einem Massenanfall von Verletzten, kann jederzeit ein Leitender Notarzt (LNA) der Leitenden Notarztgruppe alarmiert werden. Der Leitende Notarzt wird auch bei der Bewältigung von internen Schadenslagen im Universitätsklinikum eingesetzt.
Die Leitende Notarztgruppe wird von 11 Notärzten der Klinik für Anästhesiologie gebildet. Voraussetzung für eine Bestallung zum Leitenden Notarzt durch Stadt und Landkreis Göttingen ist eine mehrjährige Erfahrung als Notarzt in Göttingen verfügen, die Qualifikation Facharzt für Anästhesie, die Zusatzqualifikation „Leitender Notarzt“ verfügen und Leitungserfahrung.

Aus-, Fort- und Weiterbildung

Die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin kann erworben werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt worden sind:

  • 24 Monate Weiterbildung in einem Fachgebiet der stationären Patientenversorgung
  • 6 Monate Weiterbildungszeit in Intensivmedizin, Anästhesiologie oder in der Notfallaufnahme
  • 80 Stunden-Kurs Weiterbildung in allgemeiner und spezielle Notfallbehandlung
  • 50 Einsätze im Notarztwagen oder Rettungshubschrauber unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes oder 20 Einsätze unter Anleitung eines zur Weiterbildung in der Notfall-/Rettungsmedizin ermächtigten.

Die notwendigen Formulare die für die Bescheinigung der Weiterbildungseinsätze benötigt werden, können bei der Ärztekammer Niedersachsen, Karl-Wiechert-Allee 18–22, 30625 Hannover (www.aekn.de) angefordert werden.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, darf nach Bestehen eines 30-minütigen kollegialen Prüfungsgespräches in der Ärztekammer Niedersachsen die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin geführt werden.

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